
Anschlussarbeiten
Wasser- und Elektroanschlüsse durch qualifizierte Küchenmonteure
IRTS übernimmt bei den von uns aufgestellten Küchen auch die erforderlichen Wasser- und Elektroanschlüsse. Unsere dafür eingesetzten Mitarbeiter wurden für diese gewerkeübergreifenden Tätigkeiten geschult und verfügen über entsprechende Zeugnisse und Qualifikationsnachweise.
Dadurch erhalten Küchenstudios, Möbelhändler und Objektkunden die vollständige Küchenmontage einschließlich Geräteeinbau und Anschlussarbeiten aus einer Hand. Ein zusätzlicher Elektriker oder Installateur muss für die von unserer Berechtigung umfassten Standardanschlüsse nicht separat koordiniert werden.
Wir schließen Spülen, Armaturen, Geschirrspüler und elektrische Einbaugeräte an vorhandene, zugängliche und technisch geeignete Anschlusspunkte an. Dazu gehören – entsprechend den vorhandenen Voraussetzungen und dem vereinbarten Leistungsumfang – auch Kochfelder, Backöfen und Elektroherde.
Nach der Ausführung kontrollieren wir die Anschlüsse und führen die vorgesehenen Funktionsprüfungen durch. Erkennbare Abweichungen, ungeeignete Anschlusspunkte oder notwendige Arbeiten an der Gebäudeinstallation werden dokumentiert und dem Auftraggeber mitgeteilt.
**Qualifizierte Mitarbeiter · entsprechende Zeugnisse · Küchenmontage und Anschlüsse aus einer Hand · weniger Koordinationsaufwand**
Leistungen
Wasser- und Elektroanschlüsse bei von IRTS montierten Küchen
Anschluss von Küchenspülen
Anschluss von Küchenarmaturen
Anschluss von Geschirrspülern
Anschluss von Kochfeldern
Anschluss von Backöfen und Elektroherden
Anschluss weiterer elektrischer Einbaugeräte
Einbau und Anschluss von Dunstabzugshauben
Anschluss an vorhandene und technisch geeignete Anschlusspunkte
Kontrolle der ausgeführten Wasseranschlüsse
Funktionsprüfung der angeschlossenen Elektrogeräte
Dokumentation erkennbarer Abweichungen
Rückmeldung offener Punkte an den Auftraggeber
Abgestimmte Ausführung im Zuge der Küchenmontage
Hinweis: Unsere Anschlussleistungen beziehen sich auf die von IRTS montierte Küche und den Anschluss an vorhandene, zugängliche und technisch geeignete Anschlusspunkte. Die Neuerrichtung, Verlegung oder Änderung der Gebäudeinstallation ist nicht Bestandteil dieser Leistung und muss erforderlichenfalls durch einen dafür befugten Fachbetrieb erfolgen.